Prothetik, Implantatprothetik
Fehlt ein Zahn oder mehrere Zähne, dann können Implantate als künstliche Wurzel bzw. Stützpfeiler im Kieferknochen eingesetzt werden. Darauf kann man je nach Zahnlücke eine Krone, Brücke oder Prothese lagern. Man spricht dann von der Implantatprothetik.
Die Kronen und Brücken zählen zu der festsitzenden Prothetik. Diese werden auf Zähne bzw. vorhandene Implantate zementiert. Eine Krone ist indiziert, wenn die Zahnrestsubstanz soweit geschädigt ist, dass man mit einer Füllung die Form und Stabilität des Zahnes nicht wiederherstellen kann.
Eine Brücke wird empfohlen, wenn eine unterbrochene Zahnreihe vorhanden ist, d.h. wenn ein oder mehrere Zähne fehlen. Die der Lücke begrenzenden Zähne werden als Pfeilerzähne bezeichnet und tragen die Brücke.
Die Kronen bzw. Brücken können aus verschiedenen Materialien hergestellt werden. Diese können aus einer dentalen Legierung mit oder ohne Goldzusatz sein. Ästhetische Versorgungen sind zahnfarbene keramikverblendete oder rein keramische Restaurationen.
Zum herausnehmbaren Zahnersatz gehören sowohl einfache prothetische Versorgungen wie Modellgussprothesen (Klammerprothesen) oder Vollprothesen, die aus Kunststoff hergestellt werden als auch kombinierte prothetische Arbeiten.
Etwas aufwändigere, die auch ästhetischer aussehen, sind die Geschiebe-Prothesen , Teleskop- und Doppelkronenprothesen. Bei Teleskopprothesen werden auf Klammer als Halteelemente verzichtet. Der Halt der Prothese ist durch Friktion der Kronen (Innen- und Außenkronen) zueinander gewährleistet. Die Teleskopprothesen bzw. Doppelkronenprothesen haben den Vorteil, dass sie bei Pfeilerverlust bis zum letzten Zahn erweiterbar und pflegefähig sind. Nachteile sind größerer Zahnsubstanzverlust beim Beschleifen der Zähne, da Platz für Innen- und Außenkronen geschaffen werden muss.
Bitte sprechen Sie uns darauf an. Wir werden Ihnen die weiteren Unterschiede auch anhand von Modellen und Bildern erklären.